Finanzierung und Kosten
Zunächst einmal zu den Grundsätzlichen Dingen. Bedarf jemand in Deutschland der Pflege, so muss dies erst ein Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) oder Ihrer privaten Pflegeversicherung feststellen. Wurde die Pflegebdürftigkeit festgestellt und ein Pflegegrad festgelegt, so bekommt der Pflegebedürftige einen Zuschuss zu den Pflegekosten von der Pflegeversicherung.
Der Zuschuss zu den Pflegekosten ist je nach Pflegegrad unterschiedlich. Er richtet sich je nach dem wie viel Hilfe vom Pflegebedürftigen benötigt wird. Pflegegrad 1 hat nur einen geringen Zuschuss und der Eigenanteil ist hier wesentlich höher als andere Pflegegraden. Dies ist vom Gesetzgeber gewollt, da Menschen mit Pflegegrad 1 ambulant zu Hause gepflegt werden sollen.
Eigenanteil zu den Altenheimkosten
Ab dem Pflegegrad 2 zahlt man einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Das bedeutet, dass der Heimbewohner unabhängig vom Pflegegrad den gleichen Anteil zu den Pflegekosten wie die anderen Heimbewohner zahlt. Eine Höherstufung des Pflegegrades kann jedoch trotzdem sinnvoll sein, wenn die Pflegebedüftigkeit steigt und mehr Leistungen für den Altenheimbewohner erbracht werden müssen. Eine Höherstufung erfolgt über die Pflegekasse. Sie veranlasst einen Besuch von einem Gutachter der den Zustand und Hilfebedarf des Pflegebedürftigen prüft.
Dieser Zuschuss reicht für die Deckung der Kosten jedoch nicht aus, denn die Kosten für einen Pflege- oder Altenheimplatz in Deutschland sind grundsätzlich höher als die Leistungen der Pflegeversicherung. Den Rest, den sogenannten Eigenanteil, muss der Pflegebedürftige selbst bezahlen. Normalerweise wird hierfür die Rente des Bewohners verwendet. Nur ein Taschengeld von 109,80 EUR darf man für sich selbst behalten.
Schaut man im Internet wie viel ein Pflegeheimplatz in Deutschland kostet, sieht man dass die monatlichen Kosten schnell bei 3000 Euro liegen können (Stand 2020). Der Eigenanteil unterscheidet sich von Heim zu Heim. Laut einer Beispielrechnung der Deutschen Seniorenstift Gesellschaft kann der er bei 2.300 Euro pro Monat liegen. Doch laut der Deutschen Rentenversicherung lag die Standardrente in Deutschland in 2019 nur bei 1.487 Euro im Westen und 1.435 Euro im Osten. Man sieht also, dass in den meisten Fällen die Rente des Pflegebedürftigen für die Deckung der Altenheimkosten nicht ausreichen wird.
Was passiert wenn die Rente nicht ausreicht?
Reicht diese Rente nicht aus, dann muss auch das Vermögen des Pflegebedürftigen zur Finanzierung des Heimplatzes herangezogen werden.
Zum Vermögen gehören, z.B.
- Bargeld und Bankguthaben
- Wertpapiere
- Immobilien
- PKW, Schmuck, wertvolle Möbel oder Kunstgegenstände
- Versicherungen wie Lebensversicherungen und Rentenversicherungen
Partnerunterhalt
Laut BGB § 1360 Abs 1 Satz 1 sind
Die Ehegatten […] einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.
So muss der Ehepartner also auch durch sein eigenes Einkommen und Vermögen den pflegebedürftigen Ehepartner unterstützen und sich an den Heimkosten beteiligen. Bevor Sozialleistungen beantragt werden können wird also der Ehegatte herangezogen.
In der Praxis sehen sich Ehepartner vor schwierigen Situationen. Ihnen bleibt durch die hohen Unterbringungskosten im Seniorenheim kaum noch Geld für sich selbst übrig und das Sozialamt besteht darauf, dass die eigenen Vermögenswerte aufgebraucht werden, bevor Sozialleistungen gezahlt werden.
Schonvermögen
Lediglich ein Schonvermögen von jeweils 5.000 Euro stehen dem Pflegebedürftigen und dem Ehepartner zu (Stand: Jahr 2020).
Sozialleistungen werden erst gezahlt wenn das Vermögen bis auf das Schonvermögen aufgebraucht ist. Der Partner muss, wenn er Sozialleistungen beantragt, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen.
Einen besonderen Teil des Schonvermögens stellt die selbstgenutzte Immobilie dar. Ist der Pflegebedürftige oder sein Ehepartner der Eigentümer einer Immobilie und wohnt mindestens einer der beiden in der Immobilie, so ist sie Teil des Schonvermögens. Allerdings nur wenn die größe der Immobilie “angemessen” ist. Dann muss diese vor einem Gang zum Sozialamt mit “verbraucht” werden. Wenn beide die Immobilie verlassen, muss sie allerdings zur Finanzierung der Pflegeheimplatzkosten herangezogen werden.
Ein Verkauf des eignen Heimes ist Hausverkauf ist oft schmerzhaft. Bevor Betroffene so weit gehen, erwägen sie häufig die Unterbringung in einem Pflegeheim in Polen. Denn in Polen sind die Kosten für ein Altenheim weitaus niedriger als in Deutschland.
Elternunterhalt
Der Elternunterhalt ist die gesetzliche Verpflichtung der Kinder, die Eltern aus eigenen finanziellen Mitteln zu versorgen und ist im § 1601 ff BGB geregelt. Seit dem 2020 in Kraft getretenen Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder von pflegebedürftigen Eltern entlastet. Nunmehr müssen Kinder ihre Eltern nur dann bei den Pflegeheimkosten unterstützten, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Fällt das Einkommen darunter, übernimmt der Sozialhilfeträger (Sozialamt) die Kosten. Auch hier müssen die Kinder allerdings vorher ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen.
Pflegeheim in Polen
Ein Lösung bei knappen finanziellen Mittel ist die Unterbringung in einem Altenheim in Polen.
Beispielrechnung für die Unterbringung in Polen
Die deutsche Rente kann in Polen voll bezogen werden. Angenommen sie beträgt 1000 Euro pro Monat. Das monatliche Pflegegeld mit Stufe 2 und Demenz beträgt laut der Tabelle unten 728 €. Die Kosten für die Unterbringung in Polen würden bei Pflegestufe 2 je nach Altenheim 1300 € oder 1400 € betragen.
Rente 1000 €
Pflegegeld 2 mit Demenz 728 €
– Unterbringungskosten 1600 € / 1700 €
= 128 € / 28 €
In diesem Fall bleibt also ein Rest von 128 € bzw. 28 € pro Monat. Geld, das man z.B. dafür benutzen kann um die Kosten für Besuche in Polen abzudecken.
Wie Sie sehen ist es in einem polnischen Seniorenheim häufig möglich die Kosten durch die Rente und das Pflegegeld zu decken. In Deutschland ist dies leider für sehr viele Menschen unmöglich.
Warum sind die Pflegeheime in Polen so günstig?
Pflegeheime in Polen kosten um ein vielfaches weniger als in Deutschland. Der Preisunterschied resultiert vor allem aus den niedrigen Lohnkosten und Nebenkosten. Während eine Krankenschwester in Deutschland z.B. ein Einstiegsgehalt von ungefähr 1700 EUR hat, bekommt eine Krankenschwester in Polen ca. 400 EUR. Zudem kommt noch, dass Mieten, Wasser, Strom, Nahrungsmittel etc. ebenfalls günstiger sind. So kann man in Polen die gleiche Pflegequalität zu einem viel niedrigeren Preis anbieten.
Unsere Pflegeheime in Polen bieten den Pflegeberdürftigen aus Deutschland einen Aufenthalt und Pflege auf sehr hohem Niveau und zu sehr günstigen Preisen.
Beratungsgespräch
Wie Sie sehen ist die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes sehr komplex. Was bei einem Umzug nach Polen und den Finanzierungskosten dort beachten müssen können wir am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
Fragen zur Finanzierung bei einer Unterbringung in Polen
Bekomme ich Pflegegeld im Pflegeheim in Polen?
Die oben aufgeführten Kosten können in der Regel teilweise von der deutschen Pflegekasse übernommen werden, denn seit dem 12. Juli 2012 muss die deutsche Pflegeversicherung, Pflegebedürftigen, die im EU-Ausland leben, Pflegegeld zahlen.
Das von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld ist ja nach Pflegestufe unterschiedlich:
Pflegegeldes-Sätze der Pflegeversicherung ab 2017
Pflegegeld bei einer Unterbringung im Pflegeheim in Polen, § 37 SGB XI
Pflegestufe | Pflegegrad | seit 2017 | |
Pflegestufe I | Pflegegrad 2 | 316 € | |
Pflegestufe II | Pflegegrad 3 | 545 € | |
Pflegestufe III | Pflegegrad 4 | 728 € | |
Härtefall | Pflegegrad 5 | 901 € | |
Pflegestufe 0 (mit Demenz) | Pflegegrad 2 | 316 € | |
Pflegestufe I (mit Demenz) | Pflegegrad 3 | 545 € | |
Pflegestufe II (mit Demenz) | Pflegegrad 4 | 728 € | |
Pflegestufe III (mit Demenz) | Pflegegrad 5 | 901 € | |
Härtefall | Pflegegrad 5 | 901 € |
Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen übernehmen die Weiterzahlung des Pflegegeldes.
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?
Wenn Sie in einem Pflegeheim in Polen untergebracht werden, können Sie wählen ob sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten möchten.
Das Pflegegeld wird unabhängig von seinem Verwendungszweck direkt an den Versicherten ausbezahlt, solange der Wohnort des Versicherten sich in einem Mitgliedsstaat der EU befindet und der Versicherte am neuen Wohnort (Polen) keine zum Pflegegeld vergleichbare oder andere finanziellen Leistungen bezieht (z.B. Waisenrente, Sozialhilfe, Gehalt, etc.). Außerdem ist es wichtig dass Sie außer dem Pflegegeld nur eine deutsche Rente erhalten. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, dann wird das Pflegegeld auch in Polen in voller Höhe an den Versicherten ausgezahlt.
Bei den Pflegesachleistungen ist es anders, denn deren Höhe wird vom Wohnort bestimmt. Wenn Sie also in einem polnischen Pflegeheim gepflegt werden, dann stehen Ihnen nur die Pflegesachleistungen zu, wie Sie nach polnischem Recht festgelegt sind. Da diese geringer ausfallen als das vergleichbare Pflegegeld empfiehlt es sich das Pflegegeld dem Pflegesachleistungen im polnischen Altenheim vorzuziehen.
Dabei ist es wichtig die zuständige Pflegeversicherung rechtzeitig über Ihren Wohnortswechsel zu informieren.
Gerne informieren wir Sie über die nötigen Schritte bei einer Heimunterbringung im Ausland.
Preise
Preise für das Pflegeheim am Meer
Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
Kosten pro Person und Monat im voll möblierten Zimmer (30m²) | 1200 €* | 950 €* |
*Im Preis enthalten: Vollverpflegung, Medien, Reinigung des Zimmers, Wäsche waschen und Freizeitangebot. Hinzu kommen die unterhalb aufgelisteten Preise für Pflege je nach Pflegegrad.
Pflegegrad | Gebühr für Pflege |
1 | 0 € |
2 | 200 € |
3 | 400 € |
4 | 550 € |
5 | 650 € |
Preise für betreutes Wohnen
Suite | Villa | Apartment | |
Fläche | ca. 45m² | ca. 50m² | ca. 75m² |
Kaltmiete pro Monat ohne Möblierung | 800 € | 1000 € | 1300 € |
Zusätzliche Leistungen für betreutes Wohnen (optional)
Leistungen | Preis |
Gebühr für Möblierung* | 70 € |
Ernährung** | 260 € |
Reinigung* | 40 € |
Wäsche waschen** | 15 € |
Medien in Suite | 50 € |
Medien in den Villas | Nach Verbrauch |
*Preis pro Suite/ Villa/ Apartment pro Monat
**Preis im Monat pro Person
Preise für Übernachtungen für Besucher und Probewohnen
Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
Unterbringung mit Vollverpflegung | 40 € | 70 € |
Unterbringung ohne Verpflegung | 30 € | 55 € |
Verpflegung im Restaurant für Besucher
Frühstück | 4 € |
Mittagessen | 8 € |
Abendessen | 5 € |
3 Mahlzeiten am Tag | 15 € |
Preise restliche Pflegeheime
Pflegegrad 1, 2 und 3- 1600,- € / Monat
Pflegegrad 4 – 1700,- € / Monat
Pflegegrad 5 – 1800,- € / Monat